Innovation in der Pflege: DGKP Jetzt mit Befugnis zur Erstverordnung von Medizinprodukten
Wien, 19.01.2024: Ein bedeutender Meilenstein in der Gesundheitspflege wurde erreicht: Ab heute dürfen diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP) im Rahmen neuer gesetzlicher Regelungen eine Reihe von Medizinprodukten selbstständig erstverordnen.
Heute wurden die ersten Kurse zur Erstverordnung, durchgeführt von der ÖGKV/ÖGK, für diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP) abgehalten.
Diese Kurse sind Teil der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen, die es DGKP nun ermöglichen, bestimmte Medizinprodukte eigenständig nach erfolgter Pflegediagnose zu verordnen.
Die Änderungen umfassen eine Vielzahl von Produkten, die für die Pflege und das tägliche Wohlbefinden von Patienten wesentlich sind.
Dazu gehören:
- Enterale Ernährung (Technik und Nahrung, nur Folgeversorgung)
- Saugende Inkontinenzversorgung
- Bade- und Toilettenhilfen
- Gehhilfen
- Standard-Rollstühle für Erwachsene
- Wund- und Verbandstoffe
- Elastische Binden
- Anti-Dekubitus-Versorgung
- Kompressionstrümpfe
- Blutzuckermessgeräte inkl. Zubehör für Diabetiker (nur Folgeversorgung)
- Stomaversorgung
Diese Neuerung markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Versorgung von pflegebedürftigen Personen. Sie bringt nicht nur mehr Arbeit und Verantwortung für die Pflegekräfte mit sich, sondern bietet auch den Patienten eine spürbare Erleichterung in ihrer Situation.
Wir möchten allen Beteiligten, Unterstützern und Wegbereitern, die dies ermöglicht haben, auch im Namen der Patienten herzlich danken.
Dieser Fortschritt ist ein großer Schritt in Richtung unserer Vision: „Gute Medizin braucht Pflege„.
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